Stadtschulpflegschaft Köln

Inklusion

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir haben unsere Forderungen aus einer von uns durchgeführten Elternumfrage abgeleitet, die vollständige Auswertung der Umfrage finden Sie im PDF.

http://wp12609027.server-he.de/20210518_Umfrageauswertung_Ferien.pdf

Wir benötigen zusätzlich auch Ihre Erfahrungen aus dem Schulalltag Inklusion und sind für Ihre Rückmeldungen sehr dankbar!

Schreiben Sie uns: info(at)stadtschulpflegschaft-koeln.de

Ihre Stadtschulpflegschaft Köln

Schulferien 2021: Same procedure as every Year?

Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung sind empört!

Vom Land NRW erwarten wir eine Überarbeitung der zugrunde liegenden Verordnungen, damit die Ferien- und Nachmittagsbetreuung der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf unabhängig davon welche Schule sie besuchen sichergestellt werden kann. Statt des Ausschlusses qua Gesetz der Ganztagsschulen von der Einrichtung eines Offenen Ganztags muss eine tragfähige inklusive Lösung definiert werden.


Viele unserer Schüler*innen haben in den Ferien „frei“:

Während andere am Programm einer OGS oder einer der vielen Stadtranderholungen teilnehmen dürfen, bleiben Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf außen vor, weil angeblich ihre Betreuung nicht sichergestellt werden kann. An Schulen der Sekundarstufe I und Förderschulen kann bis heute keine OGS eingerichtet werden, weil es teilweise gesetzlich nicht vorgesehen ist.


Auch diese Kinder und Jugendlichen, die oftmals nicht in der Lage sind, selbständig Freundschaften zu pflegen, möchten gemeinsam mit ihren Schulfreund*innen oder mit anderen Kindern und Jugendlichen Zeit verbringen Doch bis heute gibt es in Köln keine ausreichenden Angebote!

Ihre Familien sollen im Jahr 2021 wie alle Jahre zuvor in die Bresche springen und die Betreuung ihrer Kinder alleine stemmen. Die verlässliche Betreuung sollte aber eine öffentliche Aufgabe sein und ist in der Regel für die meisten Schüler*innen durch die OGS und zahlreichen Angebote der Ferienanbieter gesichert.

Seit Herbst letzten Jahres steht die Stadtschulpflegschaft mit der Stadt und den Trägervereinen im Austausch, um zumindest für die Ferien 2021 eine rasche Lösung zu finden. Im Januar wurde uns halbherzig versprochen, man würde sich intensiv darum bemühen, in den Sommerferien eine Maßnahme zu organisieren. Das Amt für Soziales, Schulamt und die Schulleitungen nahmen sich des Themas an. Vielfache Anfragen bei der Stadt liefen aber seitdem ins Leere.


Elisabeth Linge, alleinerziehende Mutter eines Sohnes mit geistiger Beeinträchtigung, kann aus eigener Erfahrung bestätigen: „Es ist eine Farce: Seit 12 Jahren schicken die Lehrer*innen meinen Sohn mit freundlichen Wünschen in die Ferien. Doch mit diesem Tag starten wir Eltern ins Betreuungskarussell: Das sind 13 Wochen im Jahr zeitgleich Kinderbetreuung und Berufstätigkeit abzüglich des Urlaubs. Ich kann es nicht akzeptieren, dass erneut die Anliegen der Schwächsten der Gesellschaft vergessen werden. Den Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird das im Bundesteilhabegesetz und im AGG zugesicherte Recht auf Nichtdiskriminierung und gesellschaftliche Teilhabe vorenthalten.“

In einer nicht repräsentativen Umfrage der Eltern der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf signalisierte ein Drittel der Teilnehmer*innen im Februar, dass sie noch dringenden Bedarf haben, um die Ferienbetreuung zu sichern.

Wenn sich die Verantwortlichen nicht rasch zu einer Entscheidung durchringen, heißt es diesen Sommer und Herbst wieder einmal:

„Kinder und Jugendliche mit Behinderung müssen leider draußen bleiben.“


Die Stadtschulpflegschaft Köln fordert deswegen von der Stadt Köln eine Behebung dieser Schieflage durch eine „Kölsche Lösung“ für die Sommer- und Herbstferien 2021:

  • Für jedes Kind und jeden Jugendlichen muss bei Bedarf ein Ferienangebot vorgehalten werden.
  • Finanzierung von Ferienangeboten für Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf, die im gebundenen Ganztag unterrichtet werden:
  • Hierfür Bereitstellung der Mittel aus dem OGS, dem Schülerspezialverkehr und Abrufung der Mittel aus dem Landesprogramm für Ferien- und Fördermaßnahmen „Extra Zeit“
  • Beratung und finanzielle Unterstützung der Träger von Ferienangeboten, um alle Stadtranderholungen inklusiv auszurichten


Wir freuen uns über Ihre Rückfragen.


PDF Version
http://wp12609027.server-he.de/2021_05_07_v4_Pressemitteilung_Ferien_SuS_mit_sonderpaed_Foerderbedarf.pdf

StSPS_Gelingensbedingungen_Inklusion.pdf

Inklusion / Gemeinsames Lernen
Gelingensbedingungen

(1) Barrierefreie Ausstattung der gesamten Schule.

(2) Permanente Doppelbesetzung.

(3) Ein Differenzierungsraum je Klassenraum.

(4) Feste Teamstrukturen mit festen Teamzeiten für Lehrkräfte, Bildung von multiprofessionellen Teams mit SonderpädagogInnen.

(5) Kleinere Klassen mit maximal 23 SchülerInnendavon 3 SchülerInnen mit besonderem Förderbedarf bei 2,5 Lehrern (2TutorInnen je Klasse plus1 Sonderpädagogin/e für 2 Klassen).

(6) Keine Häufung von Förderschwerpunkten an einzelnen Schulen.

(7) Abteilungsleitung Inklusion (als Bestandteil der Schulleitung) mitpotenzial-orientiertemArbeitsansatz (nicht nur auf Defizite schauen).

(8) Mindestens ein Raum für Diagnostik, Tests und Elterngespräche je Jahrgangsstufe.

(9) Unterstützung durch Therapeuten (Ergo-, Sprach-, Physio-und Verhaltens-therapie), optimiert durch Kooperationen mit Therapiezentren, dazu Therapie-räume mit entsprechender Ausstattung in der Schule.

(10) Regelmäßige sonderpädagogische Fortbildungen für alle Lehrkräfte.

(11) Schulbegleitung mit durchgängigenfesten, kompetentenAnsprechpersoneninunbefristeter Anstellung, bis zum Erreichen desSchullaufbahnendes.Vertretungen erfolgen aus einem definierten Pool.

(12) Die Stundenzahl der Schulbegleiter muss sich am Betreuungsbedarf der SchülerInnen orientieren(keine Entscheidung unterKostenvorbehalt).

(13) Begleitete Übergängevon der Kita in die Schule und später von Stufe zu Stufe sowie bei Schulwechseln.

(14) Förderung der SchülerInnen unter Berücksichtigungdes Standortfaktors (soziales Umfeld).

(15) SchülerInnen dürfen nicht wegen der Art und Schwere einer Behinderung abgeschultwerden und müssen auch bei nachträglicher Feststellung der Behinderung gefördert werden.

(16) Eine zentrale unabhängig arbeitende und für Eltern kostenlose Stelle für Aufklärung und Nachfragen der betroffenen Eltern einhergehend mit Vereinfachung des Antragswesens für Schulbegleitung.

(17) Verlässliche Schulbusbeförderung, keine Unterschiede aufgrund der Schulwahl und des Schulortes der betroffenen SchülerInnen; flächendeckendeEinführung von BUFTIS.

(18) Inklusion als verpflichtender Teil der Lehrerausbildung in allen Bereichen, als Hauptfach im Bereich Pädagogik bzw. Umstellung auf Inklusive Pädagogik an allen Lehrerausbildungsstellen; alle allgemeinen Schulen sind Ausbildungsschulen für Sonderpädagogen.

(19) Mehr Informationenan Bevölkerung und Gesellschaft zum ganzheitlichen Bildungsbegriff als pädagogische Leitlinie, um dem Gedanken und die Umsetzung der Inklusion in allen Bereichen des Lebens zu ermöglichen.

(20) Konsequente Sicherstellung der Stellenzuweisungin Höhe von mindestens 104% und Besetzung aller Stellen.

(21) Feststellung des individuellen Förderbedarfs (AOSF) nicht nur vor der ersten Klasse bei der Schuleingangsuntersuchung, sondern regelmäßig auch in den weiteren Jahren.

(22) Die erstmalige Feststellung des individuellen sonderpädagogischen Förderbedarfsmussverbunden sein mit der gemeinsamen Erarbeitung der für das Kind passenden Maßnahmen unter Beteiligung der Erzieher, Eltern und Schulpsychologen/Schularzt.

(23) Schaffung von Modellschulen, an denen Inklusion umgekehrt funktioniert (z.B. Anna-Freud-Schule, LVR-Förderschule mit Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung) zur Implementierung des Inklusionsgedanken in der gesamten Gesellschaft.

Verabschiedet in der Sitzung der Stadtschulpflegschaft am 05. März 2020