AG Schule Digital
Forderungskatalog „Schule digital“ – nicht nur pandemiebedingt
Generelle Forderungen
- Schulpflegschaft und Schüler*innen müssen in den Digitalisierungsprozess (z.B. Etablierung, Evaluation und Fortführung des Schulkonzeptes Digitalisierung) involviert werden. Auch Eltern müssen involviert werden, da laut aktueller Elternumfrage, der Stadtschulpflegschaft Köln 90 % der Schüler*innen Unterstützung von den Eltern bei der Bearbeitung der Aufgaben benötigen.
- Einrichtung standardisierter Kommunikationswege zwischen Schüler*innen, Lehrkräften und Eltern. Digitale Erreichbarkeit aller Schüler*innen bzw. Eltern sämtlicher Schulformen, wie es in der Verordnung bestimmt ist. (§ 4 Abs. 2 DistanzlernVO).
- Information an alle Beteiligten und Veröffentlichung des Schulkonzeptes Digitalisierung (§ 3 Abs. 2 S. 1, § 4 Abs. 1 DistanzlernVO).
Digitales Lernen in Zeiten von Präsenz- und Distanzunterricht
- Digitale Lerninhalte: Unterrichtsmaterialien müssen direkt digital am Endgerät zu bearbeiten sein (ohne Medienbrüche und zusätzlich notwendige Infrastruktur wie Drucker, Scanner), direkt am Endgerät.
- Jeder Schule ist ein/e qualifizierte/r externer Systemadministrator*in mit entsprechendem Know-How und Kapazitäten, je nach Schülerzahl der jeweiligen Schule, zuzuteilen, damit die Lehrkräfte sich auf die pädagogische Arbeit konzentrieren können. Lehrer können und sollen nicht die technischen Voraussetzungen ihrer Schule und ihrer Schüler*innen betreuen.
- Ermöglichung der Nutzung externer digitaler Unterrichtsangebote (damit sind auch Lerneinheiten von Nicht-Lehrkräften gemeint).
Forderungen im Rahmen von Distanzunterricht
- Vorgehen gemäß der Verordnung für Distanzunterricht: “Unterricht mit räumlicher Distanz in engem und planvollem Austausch der Lehrenden und Lernenden statt (Distanzunterricht)” (§ 2 Abs. 2 S. 1 DistanzlernVO).
- "Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schülerinnen und Schüler wie die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig“ (§ 2 Abs. 3 S. 3 DistanzlernVO).
- Organisation des Distanzunterrichts und regelmäßige, dem Präsenzunterricht gleichwertige pädagogisch-didaktische Begleitung der Schüler*innen (§ 5 S. 1 DistanzlernVO).
- Mindestens tägliche Kommunikation aller Beteiligten (Lehrkräfte, Schüler*innen und Eltern)
- Ein veröffentlichtes Schulkonzept, damit die Erwartungen an alle Beteiligten (Lehrkräfte, Schüler*innen und Eltern) jedem klar sind.
- Die technischen Voraussetzungen für Distanzunterricht müssen erfüllt werden (§ 3 Abs. 6 DistanzlernVO):
- Der Plan zur Organisation des Distanzunterrichts ist so anzulegen, dass alle Schüler*innen für den Distanzunterricht erreichbar sind.
- Endgeräte Schüler*innen:
- Schritt 1: Austeilen vorhandener Endgeräte an alle bedürftigen Schüler*innen; und
- Schritt 2: Bereitstellung digitaler Endgeräte für alle Schüler*innen.
- Endgeräte Lehrkräfte: Bereitstellung der vom Land beschafften Endgeräte für alle Lehrkräfte.
- Bereitstellung von WLAN-Sticks (o.Ä.) zur Ermöglichung der Teilnahme der Schüler*innen an Distanzunterricht.
- Regelmäßige Information über die Lern- und Leistungsentwicklung (§ 5 S. 2 DistanzlernVO).
- Lehrkräfte müssen für den Distanzunterricht durch den Schulträger fortgebildet werden.
- Einrichtung von Study Halls. Die Schulen müssen den Schülerinnen und Schülern zur Sicherung eines chancengerechten und gleichwertigen Lernumfelds im Einvernehmen mit dem Schulträger Räume für den Distanzunterricht zur Verfügung zu stellen. (§ 3 Abs. 7 DistanzlernVO).
Distanzlernverordnung: http://stadtschulpflegschaft-koeln.de/distanzlernen
Liebe Eltern!
zunächst gilt Ihnen unser Dank, dass Sie so zahlreich an unserer Umfrage im Dezember teilgenommen haben – VIELEN DANK!
Im Anhang finden Sie die Ergebnisse der Auswertung dieser Umfrage. Im Einzelnen übermitteln wir Ihnen: - eine kurze Zusammenfassung in Form einer Infografik, - herausstechende Aspekte der Auswertung, und - eine ausführliche Präsentation: „Wie digital sind unsere Schulen in Köln?
Auswertung-Umfrage-Schule-Digital.pdf https://bit.ly/2NZABt2
Kurzfassung-Ergebnisse-Schule-Digital.pdf https://bit.ly/3tkUfzF
Infografik-Schule-Digital1.jpg https://bit.ly/3pH0f3K
Infografik-Schule-Digital2.jpg https://bit.ly/3aq9fDY
Ziel dieser Umfrage der AG „Schule Digital“ der Stadtschulpflegschaft Köln war, ein umfassendes Bild zur Situation der Digitalisierung an Kölner Schulen aus Sicht der Eltern und Schüler*innen zu erhalten. Die Befragung war bewusst sehr breit und mit vielen offenen Fragen angelegt, um möglichst viele Nuancen von Ihnen zu erfahren. So existieren Schulen, an denen die Nutzung von digitalen Methoden im Unterricht recht routiniert ist, beim überwiegenden Teil der Befragten scheint dies allerdings nicht der Fall zu sein.
Distanzlernen ist nicht grundsätzlich mit digitalen Methoden im Unterricht bzw. einer Digitalen Schule gleichzusetzen. Viele hatten im aktuellen Lockdown oder dem des letzten Schuljahres sowie in Quarantäne-Zeiten zum ersten Mal Berührung mit dem Thema Distanzlernen und digitalen Methoden. Die Erfahrungen aus diesen Phasen sind eine wertvolle Quelle für die Konzeption von digitalen Modellen. Wir – als Elternvertreter – nutzen Ihre Antworten für die Erarbeitung und Untermauerung unseres Forderungskatalog an die Stadt Köln und das Amt für Schulentwicklung der Stadt Köln.
Die dort gestellten Forderungen sollen einerseits die Weichen für eine optimale Digitale Schule in der Zukunft stellen. Andererseits sollen sie bereits jetzt Optimierungen für diesen zweiten Lockdown herbeiführen. Wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Umfrage haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!
Mit freundlichem Gruß
AG Schule Digital - Michael Tabel Stadtschulpflegschaft Köln
Info@stadtschulpflegschaft-koeln.de
Die Kölner Umfrage hatten wir danach über den Dachverband der Stadtschulpflegschaften der Landeselternkonferenz (LEK) in ganz NRW gestartet und ausgewertet.
Ergebnis der Umfrage – „Wie läuft der Distanzunterricht an den Schulen in NRW“ – Die Bildungsungleichheit wächst – Distanzunterricht kann keinen Präsenzunterricht ersetzen
Als Elternverband fordern wir seit längerem qualitativ hochwertige Bildungsangebote, die auch die unterschiedlichen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Familien aufgreifen, zum Beispiel pädagogisch begleitete Study Halls, Förderangebote in der Betreuung oder, wo immer möglich unter Berücksichtigung der AHA-Regelungen des RKI, Wechselunterricht und auch die Anpassung der zentralen Abschlussprüfungen. Das NRW-Schulministerium setzt den Distanzunterricht formal dem Präsenzunterricht gleich. Als Unterstützung werden den Kommunen Landes- und Bundesmittel für Endgeräte und den digitalen Ausbau zur Verfügung gestellt, weil dann scheinbar der Distanzunterricht den Präsenzunterricht als gleichwertig ersetzen kann und so auch bewertet werden kann. Ergänzend hat das Ministerium eine Handreichung erstellt, die Lehrkräften als Orientierung dienen soll.
Ob es aus Sicht der Eltern wirklich so einfach ist und wie die Umsetzung den Schulen gelingt, wollten wir, die Landeselternkonferenz (LEK) NRW als Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften, genauer wissen und haben eine Online-Umfrage zum Distanzunterricht durchgeführt.
Diese umfasste Fragen zu digitaler Ausstattung, digitalen Lernkonzepten, Gestaltung des Distanzunterrichts und weiteren Punkten, ist aber nicht abschließend oder repräsentativ, weil gerade Eltern ohne digitale Ausstattung nicht teilnehmen konnten. Trotzdem haben wir auch nach Schulformen und Jahrgangsstufen gefragt, um den unterschiedlichen Bedürfnissen auf den Grund gehen zu können. An der Umfrage haben gut 22.000 Eltern aus NRW teilgenommen. Vorab hatte es eine Online-Umfrage der Stadtschulpflegschaft Köln gegeben, an der sich 7000 Kölner Eltern beteiligt hatten. Die landesweite Umfrage der LEK NRW baut auf der Kölner Umfrage auf. Der Vergleich mit der Kölner Umfrage zeigt keine signifikanten Abweichungen zur Landesumfrage.
Damit bestätigt sich das Bild der unzähligen Mails, die die Landeselternkonferenz NRW in den vergangenen Monaten erhalten hat. Für uns ergeben sich aktuell 5 Hauptbefunde aus den Antworten:
1.) Es gibt Ungleichheiten bei der Bereitstellung von Hardware: Insbesondere Förder-, Grund-, Haupt- und Realschulen profitieren bisher weniger von den Angeboten.
2.) Es findet vor allem eine Verlagerung des normalen Unterrichts in schriftliche „Hausaufgaben“ statt, der Umfang liegt an allen Schulformen bei ca. 150 Minuten, in SEK II bis 360 Minuten.
3.) Ein zusätzliches Online Angebot gibt es vor allem für die Sekundarstufe II, die Jüngeren bleiben eher auf sich gestellt.
4.) Positiv fällt auf, dass es inzwischen mehrheitlich ein strukturiertes Angebot für das Distanzlernen gibt, dass sich an Stundenplänen und Fächern orientiert und digitale Plattformen nutzt.
5.) Die große Mehrheit der Eltern wünscht sich mehr Unterstützung durch die Lehrkräfte, was kaum verwundert, wenn der Löwenanteil der Arbeit ohne Lehrkräfte stattfindet.
Wir als LEK NRW betrachten diese Befunde mit Sorge. Es zeigten sich kaum Unterschiede in den Anforderungen zwischen Schulformen und Jahrgangsstufen. Abweichungen bezüglich der Unterstützung durch Hardware oder digitalem Unterricht begünstigen die Sekundarstufe II bzw. Gymnasien gefolgt von Gesamtschulen. Die Schere der Bildungsgerechtigkeit geht weiter auf, weil Kinder und Jugendliche unterschiedlich viel pädagogische Unterstützung durch Lehrkräfte erhalten und auch das (soziale) Lernen im Kreise der MitschülerInnen nicht gleichmäßig stattfindet. Es erstaunt nicht, dass sich fast alle Eltern mehr Unterstützung wünschen; unklar ist aber, wie gut Teilgruppen dies für ihre Kinder überhaupt einfordern können. Gerade Familien, die digital nicht angeschlossen sind, können ihren Bedarf häufig schlechter anzeigen, denn auch digitale Umfragen erreichen diese Eltern nicht.
Wir sehen dringenden Handlungsbedarf und hätten uns gewünscht, dass die Schulen das neue Angebot des Ministeriums zur Einrichtung der Study Halls sofort genutzt hätten, um gerade diesen SchülerInnen mit erhöhtem Bedarf auch jetzt schon mehr Förderung, mehr Unterstützung in Präsenz zu ermöglichen!
Die gesamte Pressemitteilung mit ausführlichen Informationen, detaillierten Analysen, einer Diskussion und konkreten Vorschlägen kann hier heruntergeladen werden. https://lek-nrw.de/wp-content/uploads/2021/02/LEK-NRW_PM_UmfrageDistanzlernen_EF.pdf
Mit Dank an alle Kreis- und Stadtschulpflegschaften und die Unterstützung der Stadtschulpflegschaft Köln!
Mit freundlichen Grüßen
Anke Staar, Dr. Jan N. Klug, Prof. Dr. Hendrik Härtig, Dr. Ulrich Meier, Karla Foerste, Michael Tabel, Andrea Lausberg-Reichardt, Christian Beckmann, Astrid Bauer, Markus Sawicki, Stefanie Peter- Krüger, Tino Wildenhain
https://lek-nrw.de/?p=725
Unsere Umfrage auf der Tagesschau!
https://www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/homeschooling-bildungsschere-101.html
Seit Wochen sind die meisten Schulen in Deutschland geschlossen. Neue Daten zeigen jetzt: Durch das Homeschooling wird die Bildungsschere noch größer. Von Pune Djalilehvand, Susett Kleine und Lisa Wandt, RBB Das Homeschooling verschärft die bereits existierende Bildungsungleichheit noch einmal deutlich mehr. Das zeigt eine Umfrage der Landeselternkonferenz Nordrhein-Westfalen unter 22.000 Eltern in NRW, die dem ARD-Politikmagazin Kontraste exklusiv vorliegt.
Demnach sind ausgerechnet die Schulformen mit den größten pädagogischen Herausforderungen am stärksten bei der technischen Ausstattung für das Homeschooling benachteiligt: Während rund 60 Prozent der Gymnasiasten in NRW digitale Endgeräte wie Tablets bereitgestellt bekommen, haben nur 30 Prozent der Haupt- und Realschüler Zugang dazu. Über alle Schulformen hinweg hat der Umfrage zufolge etwa jeder vierte Schüler nur einmal die Woche oder nie Kontakt zum Lehrer.
Da die Umfrage online stattgefunden hat, ist davon auszugehen, dass ausgerechnet Familien ohne digitale Ausstattung hier sogar noch unterrepräsentiert sind. „Die Realität könnte also noch schlechter aussehen“, vermutet Anke Staar von der Landeselternkonferenz NRW.
Viele Familien leiden unter den Corona-Beschränkungen. Doch bis Schulen und Kitas wieder öffnen, wird es noch dauern. Bildungsrückstände bei einem Drittel aller Schüler Der Bildungsexperte Professor Klaus Hurrelmann von der Berliner Hertie School of Governance rechnet damit, dass die Corona-Pandemie bei einem Drittel aller Schülerinnen und Schüler zu Bildungsrückständen führen wird.
Die Pädagogikprofessorin Anja Wildemann von der Universität Koblenz/Landau befürchtet, dass die in Deutschland jetzt schon große Bedeutung von Herkunft und sozialem Gefüge durch die Pandemie noch mehr Einfluss auf den Bildungserfolg von Schülerinnen und Schülern haben wird. „Die Bildungsschere wird noch weiter auseinanderklaffen, weil bestimmte Gruppen von Schülern eben nicht oder zu wenig erreicht werden.“ Dabei hatte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) die Bundesländer aufgefordert, für Kinder aus „sozial schwierigen Verhältnissen“ eine Betreuung zu ermöglichen. Doch eine Kontraste-Umfrage unter allen Bundesländern zeigt, dass die Betreuungsmöglichkeiten für Grundschulkinder stark variieren.
Starke Unterschiede in den Bundesländern So sind in Berlin und Brandenburg die Hürden für eine Notbetreuung besonders hoch: Sie gilt nur für Kinder von alleinerziehenden Eltern sowie Familien, in denen mindestens ein Elternteil in systemrelevanten Berufen tätig ist und die keine andere Möglichkeit der Betreuung haben. Eine Ausnahme gelte nur dann, wenn das Kindeswohl gefährdet sei, das müsste aber beispielsweise in Brandenburg das Jugendamt zunächst offiziell feststellen.
In den acht Bundesländern Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen werden Eltern zwar gebeten, ihr Kind nur im Notfall zur Schule zu schicken, können dies aber eigenverantwortlich entscheiden. In Hessen etwa gehen laut hessischem Kultusministerium rund 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler in die Schule, in Bremen sind es 65 Prozent.
Die meisten Bundesländer setzen keine Luftfilter ein
Beim Thema Luftfilteranlagen für Klassenräume berufen sich die Bundesländer auf das Bundesumweltamt, das mobile Filteranlagen zur Luftreinigung nicht als Ersatz für konsequente Lüftungsmaßnahmen sieht. Als Orientierung gilt: alle 20 Minuten Stoßlüftung. Räume, die nicht entsprechend gelüftet werden können, dürfen nicht genutzt werden. Eine Vorgabe für Luftfilteranlagen gibt es in keinem Bundesland. Trotzdem: Das Bayerische Kultusministerium unterstützt die Träger der Schulen mit 37 Millionen Euro bei der Umsetzung technischer Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften - gefördert werden CO2-Ampeln und Luftreinigungsgeräte. Auch Rheinland-Pfalz hat ein Förderprogramm für mobile Luftreinigungsgeräte. Hier stehen sechs Millionen Euro zur Verfügung. In Hamburg stehen rund fünf Millionen Euro für Luftfilteranlagen bereit.
In Brandenburg sollen je Schule lediglich zwei CO2-Ampeln besorgt werden. Das Land Berlin hat 1200 mobile Luftreinigungsgeräte für Schulen, deren Klassenzimmer aufgrund der baulichen Situation erschwert belüftet werden können, gekauft. Zusätzlich stehen nun noch einmal 4,5 Millionen Euro für einen weiteren Kauf von Luftfiltergeräten an Schulen bereit. Sachsen-Anhalt argumentiert dagegen: „Nach Beendigung der Pandemie werden solche Geräte an Schulen nicht mehr gebraucht.“ Es handele sich damit um keine nachhaltige Investition. Bei Bereitstellung mobiler Lüftungsgeräte sei das Lüften in den Pausen über die Fenster weiterhin erforderlich.
Bildungsexperten fordern Präsenzunterricht
Die Studienautoren der Landeselternkonferenz Nordrhein-Westfalen ziehen das Fazit, dass der tägliche Distanzunterricht die Bildungsungleichheit deutlich verstärkt. Sie fordern deshalb eine schnellstmögliche Rückkehr zum Präsenzunterricht - unter priorisierter Berücksichtigung der benachteiligten Gruppen, damit diese nicht noch weiter zurückfallen.
Schule in der Corona-Pandemie: Die Schwächeren werden schwächer
In NRW lernen die Schüler seit Anfang des Jahres im Distanzunterricht. Eine Befragung von Eltern zeigt jetzt: Die Ungleichheiten werden durch Homeschooling verstärkt.
So schnell wie möglich zurück zum Präsenzunterricht, so will es NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP). Doch vorerst ist das Zukunftsmusik. Erst einmal ist für die Schüler in Nordrhein-Westfalen Distanzunterricht angesagt - mindestens bis zum 12. Februar. Distanzunterricht bedeutet: Die Schüler lernen von zu Hause aus. Im Idealfall an einem mit schnellem Internet ausgerüsteten PC in ihrem Kinderzimmer. Oder in einer Ecke im Wohnzimmer. Oder in der Küche. Aber längst nicht alle Schüler haben daheim ideale Lernbedingungen. Für sie gibt es seit Anfang der Woche Distanzunterricht vor Ort, sprich: in der Schule selbst.
"Bildungsschere geht weiter auseinander"
Keine Frage: Corona wirbelt den Schulalltag ganz gehörig durcheinander. Das hat nicht zuletzt auch negative Folgen für Lernschwächere, die im Distanzunterricht nicht hinreichend genug gefördert werden. Die Landeselternkonferenz NRW ist überzeugt: "Die Bildungsschere im Land geht durch das Distanzlernen weiter auseinander", sagte deren Vorsitzende Anke Staar dem WDR. In einer Umfrage, die auch dem ARD-Magazin "Kontraste" vorliegt, wurden 22.000 Eltern in NRW befragt. Besonders bei der technischen Ausstattung gibt es laut der Umfrage große Unterschiede zwischen den Schulformen. Während 60 Prozent der Gymnasien ihre Schüler mit Endgeräten wie Tablets und Laptops versorgen, sind es bei Haupt- und Realschulen nur jeweils 31 Prozent. Bei Grundschulen sogar nur 29 Prozent.
Das Fazit der Landeselternkonferenz: "Die Schulformen mit den größten Herausforderungen sind eindeutig benachteiligt." Es fehlen Geld und Zeit für mehr Betreuung Um die finanziell schwierige Situation für Eltern etwas aufzufangen, hat der Koalitionsausschuss am Mittwoch einen "Kinderbonus" beschlossen. Pro Kind sollen einmalig 150 Euro zusätzlich zum Kindergeld ausbezahlt werden. Doch fehlendes Geld für die Technik ist nicht das einzige Problem. Auch Zeit spielt eine Rolle. So müssten laut der Umfrage die Kinder im Distanzunterricht mehr durch die Eltern betreut werden. "Ohne Unterstützung der Eltern würde das nicht laufen, aber das können eben nicht alle leisten", sagte Staar.
Besonders Kinder mit Förderbedarf, Migrationshintergrund oder aus finanziell schwächeren Haushalten seien hier betroffen: "Dabei gehen uns viele Schülerinnen und Schüler verloren." Vorschlag: "Studyhall"-Konzept und Wechselunterricht Der Vorschlag der Eltern: Unterrichtsmodelle zwischen Distanz- und vollem Präsenzunterricht. Wer zu Hause nicht die nötige Ausstattung hat, soll diese in der Schule gestellt bekommen - das so genannte "Studyhall"-Konzept. Als nächster Schritt solle ein Wechselunterricht etabliert werden, der dem Infektionsgeschehen angepasst wird.
Auch Ministerin Gebauer zeigt sich Wechsel-Modellen gegenüber aufgeschlossen. "Natürlich denken wir über verschiedenste Modelle nach", sagte die FDP-Politikerin unlängst. Einen positiven Aspekt zeigt die Umfrage allerdings auch: "Es ist den Schulen überwiegend gelungen, Struktur in das Distanzlernen zu bringen", sagte Staar. Digitale Plattformen würden gut genutzt, der Unterricht orientiere sich mehrheitlich an den Stundenplänen und Fächern.
https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/distanzlernen-homeschooling-ungleichheit-eltern-befragung-100.html